Der letzte Sommer – BZ 08.08.2010

08. August 2010 12.40 Uhr, BZ

Was haben nicht alle gelästert. Über das “Kiki Blofeld” und all die anderen Party-Bretterbuden mit zwei Würstchen-Grills oder wahlweise Schampus-Rampe, die an der Spree stehen. Da könnte ich ja auch in meinem Garten Lichterketten aufhängen, einen Wohnwagen aufstellen, Boxen und ranzigen Kartoffelsalat rausstellen und alle würden sie kommen (die Schönen mit den knappen Shorts, die “Jetzt”-Reporter) und sich ausschleimen, wie cool und spielerisch meine Herangehensweise an den typischen Berliner Stil doch ist. Was wir verwöhnten Bewohner von Europas Techno-Hauptstadt dabei aber vergessen, wurde mir dann bei einem Ausflug der Schön-Wetter-Raver zum Orankesee klar. Als die Angemalten, die Nackten, die Druppis, die Hippies, Touris und Studis wie Bienenschwärme samt Bassboxen zum Wasser strömten. Was, wenn es wahr wäre, was Experten-Blogs wie der “electronicbeats” böse behaupten? Was, wenn das nach der letzten Saison für die “Bar 25″, den Knaak-Club, die Renate und das Yaam wirklich der “letzte Sommer von Berlin” war? Was, wenn es plötzlich leise ist? Erinnern wir uns deshalb an die Botschaft des englischen DJs Pearson, der den Berliner einst bei einer After-Hour zurief: “Vergesst Zuhause. Bleibt solange ihr noch könnt. Bevor alle diese besonderen Orte verkauft, geschlossen, aufgekauft und abgerissen worden sind und diese Stadt wie alle anderen in der Welt ist.”

Freitag, August 20th, 2010 Presse Keine Kommentare

Der krachende Jobmotor

Die Zahlen sind amtlich: In der ersten Häfte dieses Jahres sind nochmals 12 Prozent mehr Touristen nach Berlin gekommen als im Vorjahr. Die Branche ist der Jobmotor für Berlin. Und doch ist die Stadt dabei, teils fahrlässig, teils mutwillig, dem Boom eine seiner Grundlagen zu entziehen: die Clubkultur.

Ja, es gibt sie, die Touristen, die nur wegen der Museen kommen, wegen der Theater oder wegen den schick renovierten Altbauten Unter den Linden oder in Prenzlauer Berg. Ein Großteil aber kommt zum Feiern. Sie lieben das schmuddelige, trubelige, undergroundige Berlin, dass es kracht. Und weil das so ist, klagen geplagte Anwohner über den Lärm. Die Lösung heißt Schallschutz. Anders gesagt: immense Kosten. Das SO 36 in Kreuzberg hat das Geld nun gerade noch zusammengebettelt. Auch weil in der Stadtentwicklungsverwaltung ein Fördertopf gefunden wurde, der irgendwie passend gemacht wurde. Für diesen einen Fall. Das ist lobenswert. Aber die Masse der Clubs schaut weiter in die Röhre.

Wo ist eigentlich der Wirtschaftssenator, der seine Förderschatulle öffnet, wenn mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind? Wo ist die Arbeitssenatorin, die um die Arbeitsplätze kämpft? Und wo vor allem ist der Kultursenator – Hallo, Herr Wowereit, war das nicht Ihr Job? -, der einer bedrohten Kultureinrichtung zur Seite springt, wenn sie durch Banausen im Betrieb gestört wird? Callcenter, Pharmakonzerne und Opern werden mit Millionen Euro gepudert, damit sie kommen oder bleiben. Für die wildgewachsenen Jobs in den Clubs hat der Senat nur ein paar rostige Cent.

Freitag, August 20th, 2010 Presse Keine Kommentare

Stumpen will Stammgast bleiben

Der von Lärmschutzauflagen genervte Knaack-Club sammelt Unterstützer

Gero Ivers, 46, Künstlername Stumpen, ist empört, fast wird er richtig laut. „Das ist ein Verbrechen an der Kultur“, sagt der Frontmann der inzwischen aufgelösten Berliner Rockband Knorkator. Seit mehr als 30 Jahren komme er in diesen Club – und nun ist der den neuen Nachbarn in nebenan errichteten Eigentumswohnungen zu laut: Der Knaack-Club in der Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg hat am Donnerstag nicht nur den eloquenten Stumpen, sondern auch Susann Treubot von der Club Commission, dem Berliner Verband der Partybetreiber, auf die zum Protestpodest umfunktionierte Bühne im Erdgeschoss geholt.

Wütend sind Stumpen und Treubot wegen eines Urteils, gegen das keine Rechtsmittel mehr zugelassen sind: Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Club bestimmte Lärmschutzvorgaben einzuhalten habe. Wohlgemerkt 58 Jahre nachdem der Knaack als Kulturtreff begonnen hat. In den 90ern fingen Rammstein hier an, Clawfinger und Die Toten Hosen waren da.

Im Knaack werden Konzerte nun um spätestens 23 Uhr beendet, an die Mischpulte der DJs kamen Lärmmessgeräte. War die Musik lauter als 85 Dezibel, leuchtete eine Warnlampe.  Üblich sind in Diskotheken 95 Dezibel. Verwaltungsjuristen wiesen darauf hin, dass 85 Dezibel heutzutage schon in Privatwohnungen junger Menschen verbreitet seien.

Da man auch aus baulichen Gründen nicht alle Etagen mit wirksamem Lärmschutz ausrüsten könne, erklärte Knaack-Betreiber Matthias Harnoß, seien die oberen Stockwerke fürs  Publikum geschlossen. So aber kämen auch weniger als die sonst bis zu 800 Gäste. Fazit: Man wolle zwar bleiben, aber mit 85 Dezibel lasse sich kein Club betreiben. Da sei das „Quatschen der Gäste“ lauter als die Musik. Jetzt sucht das Knaack-Team einen neuen Standort – umgeschaut wird sich vor allem in Kreuzberg. Dort ist zuletzt auch der bis dahin benachbarte Magnet-Club gezogen. Die Gegend im Süden Prenzlauer Bergs wird folglich ruhiger, dabei dürften viele der zugezogenen Neuberliner eigentlich die Nähe zum Nachtleben gesucht haben.

Noch im Februar hatte das untergeordnete Verwaltungsgericht festgestellt: Wer in einer traditionell lauten Gegend Wohnungen baut, muss für Schallschutz sorgen und darf sich hinterher nicht über Lärm beschweren. Den Umbau des Hauses hinter dem Knaack für Wohnungen erklärten die Richter für „rücksichtslos“ – die Disko gebe es schließlich seit Jahrzehnten. Streit um Kneipenlärm, Musik, Menschenmassen gibt es vielerorts in der Innenstadt. In Mitte ist er erst kürzlich beigelegt worden: Die Edelwohnungen neben der Kalkscheune werden weitergebaut, der Club zog den Antrag auf Baustopp zurück – dafür erhält der Neubau besseren Lärmschutz und die Kalkscheune verringert die Lautstärke im Innenhof. Dennoch heißt es aus Gerichten, von Anwälten und Ämtern: Da Zivil- und Verwaltungsrecht, da Umwelt- und Bauvorschriften, da Lärmverursacher und Lärmgeplagte gleichzeitig die Justiz beschäftigen, sei mit einheitlicher Rechtsprechung kaum zu rechnen. Jede Woche wird in der Stadt ein Fall verhandelt, der mit Lärm zu tun hat.

Hannes Heine

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/stumpen-will-stammgast-bleiben/1867750.html

Freitag, Juni 25th, 2010 Presse Keine Kommentare

Wir machen weiter – jetzt erst recht

Wir machen weiter – jetzt erst recht!

Wir lassen uns nicht unterkriegen und  mit einem neuem Soundsystem gehen wir in die nächste Runde der Lautstärkeklage. Es kann mit dem innovativen neuen Soundsystem lauter gemacht werden um wieder angemessen zu feiern.

Frei nach dem Motto: „Wer hören will, kann auch fühlen!“, machen im Boden eingebaute Bodyshaker den Bass spürbar! Somit wird jeder Klubbesuch zu einem einmaligen Feeling Adventure werden. Kommt in den Knaack Klub und lasst die Musik nicht nur zum Ohr, sondern auch durch die Beine wandern!

Dienstag, Juni 22nd, 2010 Presse Keine Kommentare

Knaack-Club darf doch nicht laut sein

Von dpa-info.com GmbH

Berlin (dpa/bb) – Das Tauziehen um die Lautstärke im Berliner Knaack-Club geht weiter: Die Diskothek in Prenzlauer Berg muss den Lärm in ihren Räumen entsprechend einer Auflage des Bezirksamts Pankow nun doch drosseln. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die höhere Instanz hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 1. März auf. Die nächtlichen Lärmbelastungen gefährdeten die Gesundheit der Nachbarn und könnten nicht weiter hingenommen werden, so das Gericht. Auch dass der Knaack-Clubs seine Existenz gefährdet sehe, rechtfertige keine andere Entscheidung.

Quelle: http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article7986320/Knaack-Club-darf-doch-nicht-laut-sein.html

Freitag, Juni 11th, 2010 Presse Keine Kommentare

Interview TVBerlin

Das Interview mit dem Geschäftsführer des Knaacks vom 14.05.2010 bei tvberlin zum Thema “KLUB VS ANWOHNER”

TVBERLIN: KLUB VS ANWOHNER

Donnerstag, Mai 20th, 2010 Presse Keine Kommentare

2. Instanz

Wir oder besser gesagt unserer Vermieter hat in der 2.Instanz das Verfahren um die Baugenehmigung des Nachbarhauses verloren, weil das Gericht der Meinung war, das der Vermieter  einen ca. 40m hohen Baukran hätte sehen müssen und  daraus hätte schließen müssen das auf dem Hinterhof ein Neubau entsteht der die Existenz des Knaack Klubs gefährdet. Dies hat man ohne Ortsbesichtigung und Zeugenanhörungen einfach so entschieden. Man bezichtigt uns und andere Mieter aus unserem Haus, quasi der Lüge, da alle einstimmig mit eidesstattlichen Versicherungen bestätigten, dass niemand etwas von den Bauarbeiten mitbekommen hat. Unser Vermieter  hätte innerhalb der Frist von einem Jahr  nach Kenntnis der Bauarbeiten,  Einspruch gegen die   Baugenehmigung einlegen  müssen. Nun ist die Frist aber schon zu lange verstrichen.
Unser Anwalt geht jetzt davon aus, dass das 2. Verfahren gegen die Auflagen, die uns erteilt wurden, auch gegen uns entschieden wird. Das heißt, wir werden bald wieder dazu verdonnert hier leise machen zu müssen.
Zur Zeit prüfen wir die technischen Möglichkeiten um zumindest im Concert Floor noch normale Lautstärke zu fahren.

Die Kneipe vorne ist erstmal davon nicht betroffen. Das heißt, wenn alles gut geht, können wir die Concert Lounge und den Concert Floor weiter betreiben. Ob Konzerte wenigstens bis 22 Uhr möglich sind, wird auch noch geprüft, ist aber in unseren Augen relativ wahrscheinlich. Alle geplanten Konzerte finden trotzdem statt. Wir wissen jedoch nicht, ob wir den 1st Floor halten können.

Wir feiern am kommenden Samstag Abschied, weil wir uns halbwegs sicher sind, dass die Auflagen nicht vor diesem Wochenende in Kraft treten und wir noch einmal richtig aufdrehen wollen.
Wir feiern Abschied, weil wir den Bezirk weiterhin unter Druck setzen müssen und der Klub wahrscheinlich nach erteilen der Auflagen nicht mehr das ist, was er mal war.

Wir gehen in die nächste Instanz und kämpfen weiter für unser Recht, hier an diesem Standort in normaler Lautstärke weiter Partys feiern zu dürfen.

Deshalb feiern wir jetzt jedes Wochenende Abschied, bis wir genau wissen, wie wir hier weiter machen können.

Wir brauchen hier jeden Gast, der das Angenehme(feiern) mit dem Protest verbinden möchte.  Je mehr Gäste hier zu uns kommen, desto mehr setzen wir in dieser Stadt ein Zeichen gegen die Willkür der Bauämter und Bauheuschrecken, sowie querulante Anwohner, die ohne Rücksicht auf Verluste ihre Interessen durch setzen wollen.

Wie könnt ihr dem Klub helfen?
Ganz einfach: Kommt zu uns feiern und bringt so viele Leute mit wie ihr könnt!

Mittwoch, Mai 19th, 2010 Unterstützer Keine Kommentare

!!!!SKANDAL!!!!

Nach den zunächst guten Nachrichten, die uns ja schon hoffen ließen – jetzt DAS!!! :( !!!

OVG Berlin-Brandenburg: “Knaack-Club” unterliegt im Verfahren gegen benachbarte Wohnbebauung in zweiter Instanz

Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag des “Knaack-Clubs” gegen die Baugenehmigung für ein benachbartes Wohngebäude abgelehnt.

Die Eigentümer des Grundstücks, auf dem der “Knaack-Club” in Berlin-Pankow einen Diskothekenbetrieb unterhält und regelmäßig Musikveranstaltungen anbietet, wehren sich gegen einen an die Rückseite ihres Hauses angebauten fünfgeschossigen Neubau mit Eigentumswohnungen. Nach dem Bezug der Wohnungen Ende 2008 beschwerten sich die Bewohner beim Bezirksamt über nächtliche Lärmbelästigungen und Vibrationen durch “wummernde” Bässe. Das Bezirksamt ging daraufhin mit Lärmschutzauflagen gegen den “Knaack-Club” vor. Die Grundstückseigentümer des Hauses, in dem sich der “Knaack-Club” befindet, legten ihrerseits im September 2009 Widerspruch gegen die bereits im April 2005 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung des Neubaus mit den Eigentumswohnungen ein. Das VG hat dem Antrag der Grundstückseigentümer auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung stattgegeben, weil es die ohne Schutzvorkehrungen gegen die lärmintensive Nachbarschaft “herangerückte” Wohnbebauung als rücksichtslos angesehen hat.

Das OVG hat diesen Beschluss im Beschwerdeverfahren mit der Begründung aufgehoben, die Grundstückseigentümer hätten ihr Widerspruchsrecht verwirkt. Einem Grundstückseigentümer, dem – wie im Fall des “Knaack-Club” – eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück nicht bekannt gegeben worden ist, steht eine höchstens einjährige Widerspruchsfrist zu. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Grundstückseigentümer von dem Baubeginn hätte Kenntnis erlangen müssen. Im Fall des “Knaack-Club” stand während der Bauzeit von Oktober 2007 bis September 2008 auf dem Hof des Baugrundstücks 5 ½ Monate lang ein über 43 m hoher Turmdrehkran mit einem 40 m langen Ausleger. Dieser zumindest in der Umgebung des “Knaack-Club” deutlich sichtbare Kran sei ein Hinweis auf die umfangreichen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück gewesen. Ein Grundstückseigentümer müsse sich sachkundig machen, wenn sich ihm eine Bautätigkeit auf einem angrenzenden Grundstück aufdrängen musste, die seinen Interessen zuwiderläuft. Dies gelte umso mehr, wenn ihm – wie im Fall des “Knaack-Club” – die von einer heranrückenden Wohnbebauung ausgehende “Bedrohung” für den Betrieb bekannt sein musste. Schließlich habe es schon zuvor ein Klageverfahren gegen ein Bauvorhaben auf einem anderen Nachbargrundstück gegeben, das erfolgreich abgewendet werden konnte. Die Eigentümer des Grundstücks mit dem “Knaack-Club” haben sich jedoch nach dem erkennbaren Baubeginn (Aufstellung des Krans Mitte November 2007) bis zum Widerspruch im September 2009 annähernd zwei Jahre Zeit gelassen. Damit sei das Widerspruchsrecht verwirkt und die Baugenehmigung nicht mehr anfechtbar.

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2010
Az.: 10 S 5/10

Quelle: Pressemitteilung Nr. 10/2010 des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2010

LNCA 2010, 179946

Quelle: Lexis Nexis – Rechts News

Montag, Mai 3rd, 2010 Presse Keine Kommentare

“Knaack Club” darf auch nach 22 Uhr feiern

Der “Knaack-Club” in Prenzlauer Berg muss eine lärmschutzrechtliche Auflage vorerst nicht beachten. So entschied das Berliner Verwaltungsgericht.

Das Bezirksamt Pankow hatte den Club-Betreibern Anfang Februar 2010 die Durchführung aller lärmintensiven Veranstaltungen – insbesondere Konzerte und Disco-Veranstaltungen nach 22 Uhr – untersagt. Anderenfalls drohe ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Die 10. Kammer hat die aufschiebende Wirkung des von den Club-Betreibern eingelegten Widerspruchs nun wiederhergestellt. Sie stützte sich dabei auf die Entscheidung der 13. Kammer, die die Nutzung eines zu Wohnzwecken umgebauten Nachbarhauses vorerst untersagte. Der Neubau neben dem etablierten Club, hieß es, sei “als rücksichtslos anzusehen”.

(Berliner Morgenpost, Mittwoch, 3. März 2010)

Mittwoch, März 3rd, 2010 Presse 1 Kommentar

Gericht stoppt Nutzung von Wohngebäude neben «Knaack»-Club

Im Streit um Lärmbelästigung hat der «Knaack»-Club in Prenzlauer Berg einen juristischen Sieg über seine Nachbarn errungen. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung stoppte das Verwaltungsgericht Berlin vorläufig die Nutzung eines bereits fertiggestellten Gebäudes zu Wohnzwecken.

Zur Rücksichtnahme sei nicht nur derjenige verpflichtet, der Emissionen verursache, sondern auch derjenige, der ein gegenüber Immissionen schutzbedürftiges Vorhaben wie ein Wohngebäude in der Nachbarschaft einer «emittierenden Anlage» errichte, hieß es in der Entscheidung der 13. Kammer. Der Wohnungsbau sei in diesem Sinne als «rücksichtslos anzusehen».

Im Jahre 2005 hatte die damalige Eigentümerin eines Grundstücks in der Heinrich-Roller-Straße eine Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen Büro- und Verwaltungsgebäudes in ein Wohnhaus erhalten. Dieses Grundstück grenzt direkt an den «Knaack»-Club, in dem seit Jahrzehnten «baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt» Konzerte und Disko-Veranstaltungen stattfinden.

Die Baugenehmigung für das Haus enthielt laut Gericht keinerlei Hinweise auf diesen Betrieb und sah daher auch keine Lärmschutzauflagen vor. Nachdem der Umbau fertiggestellt war, beschwerten sich die Bewohner des Wohnhauses über die vom Club in der Greifswalder Straße ausgehenden nächtlichen Lärmbelästigungen.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. Bei der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein weiteres Eilverfahren der Betreiber des «Knaack»-Clubs anhängig. Sie wehren sich damit juristisch gegen einen Bescheid des Bezirksamts Pankow, mit dem alle lärmintensiven nächtlichen Veranstaltungen untersagt werden. Diese Streitsache ist noch nicht entschieden.

(Beschluss der 13. Kammer vom 12. Februar 2010 – VG 13 L 219.09)

© ddp
Samstag, Februar 20th, 2010 Presse 6 Kommentare
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KNAACK-KLUB
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10405 Berlin  (Prenzlauer Berg)

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